Hier erfahren Sie alles über die Teilungserklärung, den Aufteilungsplan, Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Warum sind Teilungserklärungen und Aufteilungspläne wichtig?
Die Teilungserklärung ist das Fundament für die rechtliche Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Sie legt fest, welche Teile eines Gebäudes individuell genutzt werden dürfen und welche gemeinschaftlich verwaltet werden. Der dazugehörige Aufteilungsplan ist ein unverzichtbarer Bestandteil, um diese Aufteilung visuell darzustellen. Zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung schaffen sie die rechtliche Basis für das Wohneigentumsgesetz (WEG).
Hier erfahren Sie alles - von den Definitionen und die Zusammenhänge zwischen diesen wichtigen Begriffen.
Die Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das erforderlich ist, um ein Gebäude in Sondereigentum (z. B. Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach) aufzuteilen.
Wichtige Inhalte der Teilungserklärung:
Warum ist die Teilungserklärung wichtig?
Die Teilungserklärung schafft Rechtssicherheit und regelt die Beziehung zwischen den Eigentümern. Ohne sie kann eine rechtliche Trennung in Eigentumswohnungen nicht erfolgen.
Ein Aufteilungsplan ist eine grafische Darstellung der Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Er wird in der Regel von einem Vermessungsingenieur (idealerweise ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) erstellt und ist zwingend erforderlich, um eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt einzureichen.
Inhalte eines Aufteilungsplans:
Tipp: Ein präziser Aufteilungsplan reduziert spätere Konflikte zwischen Eigentümern.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohneinheit baulich abgeschlossen ist. Sie ist eine Grundvoraussetzung für die Eintragung des Sondereigentums im Grundbuch.
Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit:
Sondereigentum:
Das Sondereigentum umfasst alle Räume, die einem einzelnen Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet sind. Beispiele:
Gemeinschaftseigentum:
Gemeinschaftseigentum sind alle Teile eines Gebäudes, die nicht Sondereigentum sein können oder für die gemeinschaftliche Nutzung erforderlich sind. Beispiele:
Alle diese Elemente sind miteinander verknüpft und schaffen zusammen die Basis für eine rechtlich sichere und strukturierte Nutzung von Eigentum.
Häufige Fragen zu Teilungserklärungen und Aufteilungsplänen
a) Wer erstellt eine Teilungserklärung?
In der Regel wird die Teilungserklärung von einem Notar auf Basis der Pläne und Informationen eines Vermessungsingenieurs (idealerweise Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) erstellt.
b) Welche Kosten entstehen für einen Aufteilungsplan?
Die Kosten für einen Aufteilungsplan sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderen die Größe des Gebäudes und der Wohnungen, die Komplexität und ob die Wohnungen bewohnt sind oder nicht.
c) Kann Sondereigentum nachträglich geändert werden?
Ja, Änderungen am Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum müssen jedoch einstimmig von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und notariell beurkundet werden.
Die Begriffe Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind zentrale Elemente des Wohneigentumsrechts. Sie stellen sicher, dass Eigentumsverhältnisse klar geregelt und rechtlich abgesichert sind. Eine professionelle Erstellung dieser Unterlagen minimiert Risiken und schafft Vertrauen – sowohl bei Eigentümern als auch bei Käufern.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Erstellung von Aufteilungsplänen. Wir helfen Ihnen gern weiter!
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